In der warmen Jahreszeit kennt jeder die Verkehrssituation auf unseren Schweizer Seen: Ruderer, Stand-up-Paddler, Segler und die Kursschifffahrt ist nur eine Auswahl an Seenutzern, die sich versucht irgendwie einen Weg zu bahnen. Dazu kommen dann noch diese Boote mit dem gesetzten weissen Ball – die Schleppfischer. Und die brauchen dann noch mehr Platz als alle andern. Ihnen gehört der See – haben einige jedenfalls das Gefühl. Ja es ist eine Tatsache, dass an während einigen Monaten ein reger Betrieb auf dem See herrscht. Und hier gilt es, Rücksicht aufeinander zu nehmen und sich an die Vorgaben zu halten. Dieser Zusammenzug der gängigsten Regeln, an die auch wir Fischer uns zu halten haben, dient der Vermeidung oder zumindest der Reduktion von Konflikten. Es sind sozusagen die 10 Gebote für Schleppangler:

 

Schleppfischer fahren vorausschauend und beachten folgende Punkte:

  • Der weisse Ball muss während dem Schleppen immer sichtbar gesetzt werden. Befinden sich keine Schleifschnüre im Wasser, muss der Ball sofort entfernt werden.
  • Der weisse Ball gibt dem Schleppangler KEINE zusätzlichen Vortrittsrechte. Er fordert die anderen Seebenützer auf, nach Möglichkeit genügend Abstand zum Boot zu halten.
  • Kursschiffe haben immer Vortritt. Die Fahrstrasse für Kursschiffe ist freizuhalten. Dies gilt insbesondere in der Nähe von Landungsstellen und Hafenausfahrten.
  • In der folgenden Reihenfolge sind Schiffe vortrittsberechtigt:
  1. Vorrangschiffe (grüner Ball am Tag / grünes Rundumlicht in der Nacht)
  2. Güterschiffe
  3. Berufsfischer (sofern der gelbe Ball gesetzt ist)
  4. Segelschiffe
  5. Ruderboote
  6. Schiffe mit Maschinenantrieb (ausgenommen Vorrangschiffe, Güterschiffe und Schiffe der Berufsfischer mit gelbem Ball)
  7. Segelbretter (Windsurfer) und Drachensegelbretter (Kitesurfer)
  • Der verantwortungsvolle Schleppangler informiert sich vor dem Fischertripp über den Fahrplan und den Verlauf der Fahrstrassen der Kursschiffe.
  • Netze der Berufsfischer sind immer einheitlich mit Bojen markiert (ufernahe Boje = blau, uferferne Boje = weiss. Netze die NICHT überfahren werden können = rot/weiss). Netze der Berufsfischer sind nach Möglichkeit zu umfahren.
  • Motorbootführer welche keinen Führerausweis benötigen (Boote unter 6Kw) sind verpflichtet, sich über die geltenden Schifffahrtsvorschriften zu informieren.
  • Jeder Schleppangler ist sich bewusst, dass er zu jedem Zeitpunkt manövrierfähig bleiben muss. Dies kann je nach Ort und Verhältnis (Wetter, Wind etc.) schon bei wenigen Schleifschnüren eingeschränkt sein.
  • Ausweichpflichtige Schiffe lassen anderen Schiffen fürs Manövrieren den notwenigen Raum. Sie halten einen Abstand von mindestens 50m gegenüber Schleppverbänden (weisser Ball) und von mindestens 200m von Schiffen der Berufsfischer (gelber Ball).
  • Die innere Uferzone (150m zum Ufer) nur befahren, um an- oder abzulegen, stillzuliegen oder Engstellen zu durchfahren; sie nehmen dabei den kürzesten Weg.

 

Die Angaben sind eine Auswahl bzw. eine Zusammenfassung des Merkblatts „Schleppfischerei“ des Fischereiinspektorates des Kantons Bern, der Vereinigung der Schifffahrtsämter, der Binnenschifffahrtsverordnung und des gesunden Menschenverstandes, dem wir Fischer von Highland Fishing vorwiegend Beachtung schenken.

Der genaue Wortlaut der Gesetzesartikel kann in der Binnenschifffahrtsverordnung nachgelesen werden.

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