Damit einheimische Fische leben, sich fortpflanzen und schlussendlich überleben können, benötigen viele Fischarten einen natürlichen Lebensraum. Besonders in unseren Fliessgewässern ist die Situation alarmierend. Das stellten Fischer bereits vor Jahren fest und lancierten erfolgreich die Volksinitiative „Lebendiges Wasser“. Ziel: Sanierung und Renaturierung beeinträchtigter Fliessgewässer, kantonale Renaturierungsfonds, ausreichende Restwassermengen und das Recht der Verbände, das Einhalten gesetzlicher Vorschriften einzufordern. Und das Resultat der Anstrengungen lässt sich sehen, wenn man einen Blick auf die neue Gesetzgebung macht (Bundesverfassung Art. 76a Renaturierung von Gewässern): Die Kantone fördern Renaturierungen öffentlicher Gewässer und ihrer Uferbereiche. Sie sorgen insbesondere umgehend für die Finanzierung und rasche Durchführung der Sanierung von durch Wasserentnahmen wesentlich beeinflussten Fliessgewässern sowie für die Wiederherstellung naturnaher Verhältnisse bei wasserbaulich belasteten Gewässern. Sie ordnen Massnahmen an für die Reaktivierung des Geschiebehaushaltes sowie für die Verminderung von schädlichen Schwall- und Sunkwirkungen“.

 

Hier zeigt sich ein weiteres Mal, wie wichtig Fischer für die Umwelt sind. Dank dem Einsatz für „Lebendiges Wasser“ ist es den Fischern gelungen, auf die bestehende Problematik aufmerksam zu machen und Massnahmen durchzusetzen. In der Schweiz werden Fliessgewässer mehr Platz erhalten – d.h. es wird bei jedem Gewässer ein Gewässerraum ausgeschieden. Die Breiten eines Gewässerraums sind neu in der Gewässerschutzverordnung (Art. 41a) klar definiert. Landbesitzer wie Private, Gemeinden und Kantone sind von Gesetzes wegen angehalten, diese Auflagen umzusetzen.

 

Jetzt sind wir gefordert! Bei publizierten Gewässerraumausscheidungen müssen wir Fischer genau hinschauen, Kontrollen durchführen, und allenfalls Einsprachen einreichen. Dabei dürfen die Fischereivereine auf die Unterstützung vom Bernisch Kantonalen Fischereiverband BKFV und seine guten Beziehungen zählen. Weiter ist im Gewässerschutzgesetz festgehalten, dass alle Fischabstiege bei Wasserkraftwerken bis 2030 saniert sein müssen. Also Fischer – Augen auf!